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Allgemeine Geschäftsbedingungen

BootsFit GmbH

Henriette-Lustig-Straße 11 · 12555 Berlin · Deutschland

E- Mail: info@BootsFit.de

Geschäftsführer: Jörg Schäffer
HRB 248500, Amtsgericht Berlin, Charlottenburg
UStIdNr.: DE359436420

 

Präambel

BootsFit GmbH (nachfolgend „BootsFit“ oder „wir“) erbringt Dienstleistungen rund um die Reparatur sowie die Reinigung von Bootsverdecken, Persenningen, Hafenplanen und vergleichbaren textilen Erzeugnissen (nachfolgend gemeinsam „Planen“). Diese AGB regeln sämtliche Verträge zwischen BootsFit und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn BootsFit diese schriftlich bestätigt.

 

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen BootsFit und dem Kunden, die in der Regel ausschließlich im Wege der OnlineBestellung über den von BootsFit betriebenen WebShop zustande kommen.

  • Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) werden gleichermaßen erfasst, soweit nicht ausdrücklich differenziert.

§ 2 Vertragsschluss

  • Die Präsentation von Leistungen im OnlineShop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar.

  • Mit Abschluss des Bestellvorgangs durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab.

  • Unmittelbar nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatisierte BestellEingangsbestätigung, die den Vertragstext (AGB) enthält. Diese Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist, stellt aber noch keine Vertragsannahme dar.

  • Der Vertrag kommt erst durch unsere elektronische Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung.

  • Aufträge, die außerhalb des OnlineShops (z. B. per Telefon oder vor Ort) erteilt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung von BootsFit; für solche Ausnahmefälle gelten diese AGB entsprechend.

  • Im Bestellvorgang hat der Verbraucher die Möglichkeit, durch Aktivierung einer Checkbox ausdrücklich zu verlangen, dass BootsFit vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt („Sofortbearbeitung“). In diesem Fall findet § 15 Abs. 3–4 Anwendung.

§ 3 Leistungsumfang Leistungsumfang

  • Reparaturarbeiten umfassen das Flicken, Nähen, Ersetzen beschädigter Elemente sowie ggf. das Imprägnieren.

  • Reinigungsleistungen erfolgen nach dem von BootsFit als fachgerecht erachteten Verfahren (z. B. Hand, Maschinen oder Hochdruckreinigung, je nach Material).

  • Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, wenn Materialart, Verschmutzungsgrad oder Vorschäden ein fachgerechtes Ergebnis nicht zulassen.

  • Angaben zu Bearbeitungszeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet.

  • BootsFit ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen qualifizierter Partnerunternehmen innerhalb der Europäischen Union zu bedienen. BootsFit bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden und haftet nach Maßgabe dieser AGB für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung.

  • Verzögert sich die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt oder sonstiger, von BootsFit nicht zu vertretender Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Streik, behördliche Maßnahmen, Material oder Energiemangel, Transport oder Lieferverzögerungen bei Partnerunternehmen), verlängern sich vereinbarte Ausführungs bzw. Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Schaden oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, sofern BootsFit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat. Eine Haftung wegen Verzug tritt erst ein, wenn der Kunde BootsFit nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen gesetzt hat.

§ 4 Preise & Zahlung

  • Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Kunde Verbraucher ist; gegenüber Unternehmern werden Nettopreise angegeben.

  • Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Erhöht sich der Aufwand um mehr als 15 %, informieren wir den Kunden vorab; unterbleibt ein Widerspruch binnen 48 Stunden, gilt die Anpassung als genehmigt.

  • Vorkasse über Onlineshop. Der vollständige Rechnungsbetrag ist bei Bestellung über den von BootsFit bereitgestellten Onlineshop mittels der dort angebotenen Zahlungsmittel (z. B. PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung) im Wege der Vorkasse zu entrichten. Ein Leistungsverzug von BootsFit liegt erst vor, nachdem die Zahlung bei uns eingegangen ist und eine etwaige vereinbarte Bearbeitungsfrist überschritten wurde.

  • Gerät der Kunde mit der Vorkassezahlung in Verzug, ist BootsFit berechtigt, den Auftrag bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde verpflichtet sich, Planen vor Übergabe von grobem Schmutz, losen Gegenständen und Beschlägen zu befreien, Keder und Reißverschlüsse zu öffnen und die Planen ausschließlich in vollständig trockenem Zustand zu verpacken und zu versenden.

  • Der Kunde weist BootsFit vor Auftragserteilung schriftlich auf Vorschäden, Materialermüdung, SpezialBeschichtungen und sonstige Besonderheiten hin.

  • Unterlässt der Kunde eine Mitwirkung und entstehen hierdurch Schäden oder Mehrkosten, stellt er BootsFit insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 6 Gefahrübergang & Transport

  • Holt BootsFit die Planen ab oder liefert sie zurück, geschieht dies auf Gefahr und Kosten des Kunden; § 447 BGB gilt entsprechend.

  • Der Kunde trägt das Risiko des Untergangs oder der Verschlechterung während des Transports, es sei denn, BootsFit oder ihr Erfüllungsgehilfe handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

  • Der Kunde hat die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Transportversicherung abzuschließen.

§ 7 Gewährleistung

  • Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelansprüche (§§ 634 ff. BGB). Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Abnahme; gegenüber Unternehmern wird sie auf ein Jahr ab Abnahme verkürzt (§ 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 309 Nr. 8 b ff. BGB).

  • Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die fachgerechte Ausführung der vertraglich geschuldeten Reparatur oder Reinigungsleistung. Eine Zusicherung hinsichtlich einer bestimmten Haltbarkeit oder dauerhaften Beschaffenheit der Planen wird nicht übernommen.

  • Die Parteien sind sich bewusst, dass Planen und deren Komponenten – insbesondere Reiß, Druck und Klettverschlüsse, Klarsichtfolien sowie Beschläge – aufgrund ihrer ständigen Beanspruchung durch Witterungseinflüsse (UVStrahlung, Regen, Wind, Salz und Süßwasser) einem erhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen. Solche Abnutzungserscheinungen stellen keinen Mangel im Sinne der Gewährleistungsrechte dar.

  • Soweit im Rahmen einer Reparatur Verschleißteile (z. B. Reißverschlüsse, Klarsichtfolien) ersetzt werden, gewährleistet BootsFit lediglich deren fehlerfreie Montage zum Zeitpunkt der Abnahme. Eine weitergehende Haftung oder Garantie für die Haltbarkeit dieser Verschleißteile wird – vorbehaltlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

  • Offensichtliche Mängel sind weiterhin binnen sieben Kalendertagen nach Abnahme schriftlich zu rügen; andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen.

§ 8 Haftung Haftung

  • BootsFit haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BootsFit nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den NettoAuftragswert.

  • Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Haftungsfreistellung bei Vorschäden

  • Für Beschädigungen, die auf Vorschäden, verborgene Materialfehler oder unsachgemäßen Gebrauch der Planen beruhen, übernimmt BootsFit keine Haftung.

  • Erkennt BootsFit während der Bearbeitung Vorschäden, wird der Kunde informiert. Setzt der Kunde die Bearbeitung fort, stellt er BootsFit von daraus resultierenden Risiken frei.

§ 10 Verjährung

Vertragsansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren spätestens in zwei Jahren ab Ablieferung bzw. Abnahme. Zwingende gesetzliche Fristen bleiben unberührt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ersatzteile und neu gefertigte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von BootsFit.

§ 12 Datenschutz

BootsFit verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) und unserem Hinweis zur Datenverarbeitung [Link einfügen].

§ 13 Verbraucherschlichtung

BootsFit ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (CISG).

  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von BootsFit.

  • Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

  • Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.

  • Eine Bestellung im Onlineshop kann jedoch nur abgeschlossen werden, wenn der Verbraucher über eine Checkbox ausdrücklich verlangt, dass BootsFit vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt („Sofortbearbeitung“), und bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

  • Die Dienstleistung gilt als vollständig erbracht, sobald die zugesandten Planen in der Werkstatt eingehen und der Bearbeitungsvorgang (Sichtung, Vermessung, Reinigung / Reparatur) begonnen hat, weil sämtliche Einzelschritte Teil eines einheitlichen Gesamtauftrags sind. Mit diesem Zeitpunkt erlischt das Widerrufsrecht endgültig.

  • Widerruft der Verbraucher vor Versendung der Planen, ist die Bestellung kostenfrei stornierbar; bereits erstellte Versandetiketten werden ungültig.

  • Ein Widerruf nach Versendung oder Eingang der Planen ist ausgeschlossen; der vereinbarte Gesamtbetrag bleibt geschuldet.

  • Versand und Rücksendekosten, die der Kunde veranlasst hat, werden nicht erstattet.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Stand: 2. Mai 2025

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